Wer definiert "Barrierefreiheit"?
Das W3C, gegründet im Jahre 1994, legt neben den Spezifikationen für XHTML, HTML, CSS, usw. auch Richtlinien für barrierefreie Seiten fest, die eine bessere Accessibility ermöglichen. Accessibility beschreibt wie zugänglich die Seite für die verschiedesten Browser oder Programme sind, während der ähnliche Begriff Usability die Benutzerfreundlichkeit beschreibt. Barrierefreiheit kümmert sich in erster Linie um die Zugänglichkeit einer Seite, weniger um die Bedienbarkeit, da sie in verschiedenen Seiten, verschiedene Anforderungen hat.
WAI
Die WAI wurde von W3C im Jahre 1999 ins Leben gerufen und stellte eine Vielzahl an Richtlinien vor, um die Zugänglichkeit im WWW zu erhöhen. Neben der WCAG wurden auch andere Richtlinien vor, die neben HTML auch in anderen Bereichen die Accessibility fördern sollen. Die weiteren Richtlinien sind:
- ATAG
- Die Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Authoring-Software, wie HTML-Editoren oder CMS. Dort wird beschrieben, welche Maßnahmen notwendig sind, damit die Software selbst zugänglich für alle Menschen wird und sie zugängliche Dokumente generiert.
- UAAG
- Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Webbrowsern und Mediaplayern für zugänglichere Client-Software.
- XAG
- Diese Richtlinie beschreibt, wie man die Accessibility in XML-Dokumenten fördert.
Für alle diese Richtlinien gelten die WAI-Kriterien, die wie folgt lauten.
- Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.
- Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein.
- Verwenden Sie Markup und Stylesheets und erledigen Sie dies auf korrekte Weise.
- Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache.
- Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren.
- Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren.
- Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts.
- Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen.
- Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design.
- Verwenden Sie Interim-Lösungen.
- Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien.
- Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit.
- Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit.
- Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind.
Diese Kriterien stellen die Basis für Barrierefreiheit dar, während die Richtlinien die Detailfragen für die jeweiligen Technologien klären.
WCAG
Die WCAG kümmert sich um den Inhalt und beschreibt, wie diese für alle möglichen Menschen oder Geräte zugänglich gemacht werden kann. Die erste Version wurde zeitgleich im Jahre 1999 mit der WAI veröffentlicht und am 27. April 2006 wurde die zweite Version veröffentlicht, da sich die Erste stellenweise als praxisuntauglich erwies. Leider wird die zweite Version sehr kritisch und als "Rückschritt" oder unsinnig betrachtet, da sie zum Beispiel validen Code unnötig macht oder weiche Definitionen hat. Näheres erfährt man in der "Gegenüberstellung von WCAG 1.0 und WCAG 2.0
" unter der Webseite barrierefreies-webdesign.de.
Nichtsdestotrotz beschreibt die WCAG 1.0 sehr genau, wie barrierefreie Seiten auszusehen haben, und stellt zusammen mit WAI eine solide Basis für Accessibility dar. Sie beschreibt wie man unter HTML zugängliche Tabellen einrichtet, sinnvolle Links erstellt, Alternativen zu Bilder oder Videos anlegt, und vieles mehr.
Die Bedingungen der WCAG 1.0 werden durch drei Prioritäten unterschieden, die die Wichtigkeit dieser beschreiben. Je nach dem welche Priorität erfüllt wird, erreicht die Seite eine entsprechend hohe Konformität, die durch eine verschiedene Anzahl an "A" für "Accessibility" dargestellt wird.
- Priorität 1
- Die Bedingungen unter dieser Priorität müssen erfüllt werden, damit das Dokument ein Mindestmaß an Accessibility erfüllt. Dadurch erreicht man die Konformität "A".
- Priorität 2
- Unter dieser Priorität findet man die Bedingungen, die erfüllt werden sollten. Zum Beispiel, dass man nur relative Werte wie em oder Prozent nutzen sollte. Erfüllt man diese Priorität, so erhält man für die Seite die Konformität "AA".
- Priorität 3
- Diese Bedingungen dürfen oder können in der Seite umgesetzt werden. Sie betrifft Bedingungen, wie das Anbieten verschiedener Suchmethoden je nach Schwierigkeit. Setzt man diese Priorität um, so erreicht man "AAA", die höchste Konformität.
BITV
Die BITV basiert auf der WAI und WCAG 1.0 und übernimmt deren Bedingungen nahezu vollkommen. Auch die Prioritäten finden sich in der BITV wieder, sind aber nur zwei und nach diesen geordnet, was sie etwas übersichtlicher als die WCAG. Die erste Priorität stellen Bedingungen vor, die Pflicht sind, während die zweite Bedingungen beschreibt, die enthalten sein können. Für den Webdesigner ist es demnach egal, ob er sich nach der WCAG 1.0 oder der BITV richtet, da beide im Ergebnis identisch sind.
Die BITV unterscheidet sich nur von der WCAG, dass sie eine Ergänzung der BGG darstellt und dass die öffentlichen Internetauftritte der Behörden sich gesetzlich verpflichten die Priorität 1 zu erfüllen und die "zentrale Navigations- und Einstiegsangebote" sogar die Priorität 2, siehe §3 BITV.
Da die BITV und die WCAG nahezu identisch sind, ist es in Deutschland üblich geworden, private oder gewerbliche Webseiten nach der BITV zu bewerten, was aber nicht heißt, dass auch diese Seiten von der Pflicht betroffen sind barrierefrei zu sein. Die Pflicht giltet nur für die Seiten von Behörden und Ämter, aber es ist ein sehr hoher Vorteil, wenn private und gewerbliche Seiten auch die BITV erfüllen.


