Was ist "barrierefrei"?
Barrierefreiheit im weiten Sinne bedeutet, dass jede Person ein Objekt in jeder Situation uneingeschränkt nutzen kann. Folglich reicht es nicht aus Alternativwege oder sogar Alternativobjekte anzulegen, um Barrieren abzubauen. Das Objekt an sich darf keine Personengruppe oder Minderheit ausschließen.
In der realen Welt
Jeder kennt in seiner näheren Umgebung Beispiele für barrierefreie Objekte, zum Beispiel ein großer Lift für Rollstuhlfahrer im Bahnhof, womit sie leichter an die Gleise kommen. Damit dieser Lift barrierefrei ist, darf dieser kein Alternativweg sein, sprich er dürfte nicht am anderen Ende des Bahnhofes wodurch ein großer Umweg entsteht.
Zudem erleichtert dieser Lift nicht nur Rollstuhlfahrern das Leben. Auch nichtbehinderte Menschen können Vorteile durch einen großen Lift bekommen.
- Eltern mit Kinderwägen
- Radfahrer mitsamt ihrem Fahrrad
- Bahnkunden mit schwerem Gepäck
- Ältere Menschen
- Menschen mit Krückstöcken nach einem Unfall
Wie man sieht, kann bereits eine einzige Maßnahme für alle Personen, egal ob behindert oder nicht, Barrieren abbauen. Dadurch erreicht man einen besseren Komfort, angenehmere Benutzerfreundlichkeit und eine deutliche Zeitersparnis, gerade wenn man bedenkt, wie mühselig es ist, einen Kinderwagen die Treppe hinunter zu befördern.
Im World Wide Web
Auch für eine Webseite gelten die gleichen Voraussetzungen, damit es als ein barrierefreies Objekt gelten kann. Die Seite an sich muss barrierefrei gestaltet werden und es sollen keine Alternativseiten, wie eine sogenannte "Nur - Text - Version", zur der Seite angeboten werden. Das wäre im realen Umfeld ungefähr so, als würde man neben dem eigentlichen Rathaus ein Weiteres nur für Rollstuhlfahrer bauen, womöglich noch in einer anderen Straße oder Stadt. Daraus folgen für den Betreiber dieser Seiten mehr Aufwand, er muss immer zwei Seiten für eine liefern, mehr Speicherplatzbedarf auf dem Server und mehr Pflege- und Wartungsarbeiten. Und für den Nutzer bedeutet das unnötige Umwege, wenn er zum Beispiel einen Link von einem Bekannten bekommt, den aber nicht lesen kann und lange nach der "Nur-Text-Version" suchen muss.
Beispiel für eine "Nur-Text-Version" - Barrierefreiheit wäre die Seite vom Deutschen Wetterdienst
. Auf der Startseite hat der Besucher die Wahl zwischen einer "barrierefreien", deutscher und englischer Seite. Nicht nur diese Trennung entspricht nicht der Barrierefreiheit, sondern auch die "barrierefreie" Seite hat enorme Mängel in der Barrierefreiheit und Validität, wie zum Beispiel eine fehlende Angabe der Sprache.
Solche Maßnahmen müssen nicht sein, denn die Sprache HTML hat schon von seiner Spezifikation Merkmale, um barrierefreie Webseiten zu ermöglichen. Tim Berners-Lee hatte schon bei der Erfindung von HTML und dem ersten Webserver im Jahre 1989, den Wunsch nach zugänglichen Informationen für alle Arten von Maschinen, Programmen und für alle Menschen. Oder wie er es selbst ausdrückt.
The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect.
Die Stärke des Webs liegt in seiner Universalität. Der Zugang für jeden, egal welche Art von Behinderung, ist ein grundlegender Aspekt. Tim Berners-Lee
Demnach ist die Barrierefreiheit fest in der Philosophie des WWW festverankert. Leider entspricht dies aber nicht der Realität und die Gründe dafür sind vielfältig, wie zum Beispiel die Kommerzialisierung des Webs oder der lasche Umgang der Browserhersteller mit den Standards in der Vergangenheit. Trotzdem sind barrierefreie und zugleich optisch ansprechende Webseiten möglich, die zugleich kommerziell erfolgreich sein können, denn zugängliche Webseiten können auch mehr Menschen erreichen und somit auch mehr Kunden gewinnen.
Gesetzliche Lage
In Deutschland leben acht Millionen Menschen mit einer Behinderung, siehe Pressemitteilung vom Statistischen Bundesamt am 2. Dezember 2004
, wo nach dies ungefähr 10 % der deutschen Bevölkerung ausmacht. Die behinderten Menschen sind also keine Minderheit und dementsprechend nutzt auch eine gewisse Anzahl an behinderten Menschen das Internet, die auch ein Bedürfnis nach komfortablen und nutzerfreundlichen Webseiten haben.
Das BGG hat das Ziel, Benachteiligungen, Hürden und Ausgrenzungen für Behinderte im Alltag abzubauen und somit ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diese Gesetze geben Behinderten Rechte, wie das Recht auf Nutzung der Gebärdensprache zum Beispiel in Schulen oder der Staat legt sich damit selbst Bestimmungen auf, wie behindertengerechte Eingänge für Ämter oder andere öffentliche Gebäude.
Am 27. April 2002 wurde die BGG mit der BITV ergänzt, die hauptsächlich für öffentliche Internetauftritte von Behörden auf Bundesebene gilt. Dadurch verpflichtete sich der Gesetzesgeber bis zum 31. Dezember 2005, den Zugang dieser Auftritte für Menschen mit Behinderungen zu eröffnen oder zu erleichtern. Der leichtere Zugang zu Seiten, die Behinderte direkt betreffen, musste sogar schon bis zum 31. Dezember 2005 vollzogen sein.
Demnach sind gute Kenntnisse in Barrierefreiheit und sehr tiefe in HTML notwendig, wenn man für öffentliche Behörden oder Ämter Internetauftritte umsetzen möchte.


